Grundbuchauszug für Ihre Immobilie online beantragen

Einfache und verständliche Antragstellung, ohne Termin in nur 2 Minuten beantragt. Kein Briefversand oder Drucker notwendig.

Einfache und verständliche Antragstellung, ohne Termin in 2 Minuten beantragt. Kein Briefversand oder Drucker notwendig. Sie erhalten Ihre Unterlagen ganz ohne Termin innerhalb kurzer Zeit bequem per Mail oder Post nach Hause geliefert. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Gebühren der ausstellenden Stelle.

Erhältliche Dokumente:
Auszug aus dem Grundbuch
Flur-/Liegenschaftskarte
Grundbuchauszug
Teilungserklärung
weitere…

Wählen Sie Ihr Bundesland

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Über unser Online-Formular beantragen Sie die von Ihnen gewünschten Unterlagen bundesweit mit unserer Unterstützung, in Ihrem Auftrag, bei den zuständigen Stellen. Grundbuchauszug und mehr ab 24,00 € inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich der von der ausstellenden Stelle erhobenen Gebühren, die Sie hier finden. Wir sind ein privates Unternehmen, keine Behörde und handeln nicht im Auftrag einer Behörde, sondern in Ihrem Auftrag. Durch die Nutzung des Online-Services entfällt für Sie der Weg zur ausstellenden Stelle oder zum Briefkasten, die Recherche und das Ausdrucken von Unterlagen. Über unser Online-Formular beantragen Sie die von Ihnen gewünschten Unterlagen bundesweit mit unserer Unterstützung, in Ihrem Auftrag, bei den zuständigen Stellen.


So funktioniert es in 3 Schritten

Mit unserem Online-Service können Sie derzeit Grundbuchauszüge und Liegenschafts- bzw. Flurkarten ohne persönlichen Behördengang bestellen. Bitte beachten Sie, dass für die Bestellung von Grundbuchauszügen ein berechtigtes Interesse notwendig ist.

Jetzt Antrag stellen

So fordern Sie Unterlagen online an

  • 1

    Online-Antrag ausfüllen

    Über das Online-Formular geben Sie Ihre persönlichen Daten und die des Grundstücks an, für das Sie die Unterlagen anfordern möchten. Ihr Antrag wird verschlüsselt übertragen und anschließend an die zuständige Behörde weitergeleitet.

  • 2

    Bearbeitung durch die zuständige Behörde

    Ihr Antrag wird an die zuständige Behörde übermittelt und dort bearbeitet. In der Regel dauert dies 1-2 Wochen. In Einzelfällen können Rückfragen auftreten, über die Sie automatisch informiert werden.

  • 3

    Zustellung der Dokumente per Post

    Die gewünschten Unterlagen erhalten Sie bequem und einfach per Post. Die amtlichen Gebühren werden Ihnen direkt von der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt.

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug enthält die wichtigsten Informationen eines Grundstücks aus dem Grundbuch (z.B. Eigentümer, Größe, Lage, Hypotheken und Grundschulden) und wird üblicherweise für die Grundsteuererklärung, Bauanträge, Finanzierungen sowie den Verkauf benötigt. Sie können den Auszug sowohl beglaubigt als auch unbeglaubigt anfordern. Voraussetzungen: Sie sind Eigentümer, wurden vom Eigentümer bevollmächtigt, oder haben ein berechtigtes Interesse (z.B. Rechteinhaber im Grundbuch, Vollstreckung gegen den Eigentümer). Weitere Informationen hierzu finden Sie im Online-Formular.

Hier klicken, um einen Grundbuchauszug anzufordern

Grundbuchauszug

Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte, auch Flurkarte genannt, bietet detaillierte Informationen zur Lage und den Grenzen eines Grundstücks. Sie ist eine grafische 2D-Darstellung des Grundstücks, der angrenzenden Grundstücke und der darauf befindlichen Gebäude. Antragsvoraussetzungen: Die Liegenschaftskarte ist für jedermann frei verfügbar.

Hier klicken, um eine Liegenschaftskarte anzufordern

Grundbuchauszug

Weitere Unterlagen

Folgende weitere Unterlagen sind über den Online-Service verfügbar:

Teilungserklärung: Relevant für Eigentumswohnungen. Die Teilungserklärung informiert darüber, welche Teile einer Immobilie Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Zudem werden in der Teilungserklärung Sondernutzungsrechte wie die Nutzung von Parkplätzen festgelegt. Auch die Aufteilung der Neben- und Betriebskosten kann darin geregelt werden.

Baulastenauskunft: Baulasten sind Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Die häufigste Form ist die Abstandsflächenbaulast, bei der sich der Eigentümer verpflichtet, bei der Bebauung einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Baulasten sind nicht im Grundbuch ersichtlich. Auskunft gibt das Baulastenverzeichnis.

Altlastenverzeichnis: Als Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, von denen eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit ausgehen kann, zum Beispiel weil auf dem Grundstück mit Schadstoffen gearbeitet wurde, die den Boden kontaminiert haben. Altlastenverdächtige Flächen werden im Altlastenkataster ausgewiesen. Vor deren Bebauung muss ggf. eine Sanierung erfolgen, was finanziell aufwendig ist. Bebauungsplan: Der Bebauungsplan (abgekürzt B-Plan) ist eine Regelung über die mögliche Bebauung und deren Art und Weise auf genau definierten Grundstücken. Der Bebauungsplan enthält zudem Bestimmungen zur Nutzung der Grundstücke. Er wird von der Gemeinde erlassen

Fragen und Antworten

Den Servicepreis für die Nutzung unseres Online-Services finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Grundbuchauszug 29,00 € Jetzt Bestellen
Grundbuchauszug + E-Book Grundsteuer 39,00 € Jetzt Bestellen
Liegenschaftskarte 29,00 € Jetzt Bestellen
Teilungserklärung 24,00 € Jetzt Bestellen
Altlastenverzeichnis 24,00 € Jetzt Bestellen
Baulastenverzeichnis 24,00 € Jetzt Bestellen
Erschließungsbescheinigung 24,00 € Jetzt Bestellen
Bebauungsplan 24,00 € Jetzt Bestellen

Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer für Privatkunden und netto für gewerbliche Kunden.

Zusätzlich werden Ihnen von der ausstellenden Stelle, nur im Fall der erfolgreichen Ausstellung der Unterlagen, in der Regel folgende Gebühren berechnet: Für den Grundbuchauszug 10 Euro (unbeglaubigt) und 20 Euro (beglaubigt). Bei einer Liegenschaftskarte fallen 20-30 Euro pro Auszug an. Für andere Unterlagen variieren die Preise je nach Aufwand zwischen 20-50 Euro. Bei besonders umfangreichen Auskünften kann ggf. nach Seitenanzahl oder Stundenaufwand berechnet werden. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice vorab, sofern hierzu Fragen oder Unklarheiten bestehen.

Sie suchen das zuständige Katasteramt und können es einfach nicht finden? Für die Suche nach der zuständigen Grundbuchstelle bieten wir bereits heute ein kostenloses Suchtool an, für das Katasteramt leider noch nicht. Wir arbeiten jedoch aktuell daran, auch hierfür eine Lösung bereitzustellen. Falls Sie bei der Suche nach dem Katasteramt nicht weiterkommen, senden Sie gerne eine E-Mail an die im Impressum genannte Adresse, und wir werden versuchen, Ihnen Auskünfte zu geben. Bitte nennen Sie uns hierzu Ort, Postleitzahl und Bundesland. Falls Sie lediglich eine Flurkarte benötigen, können Sie dies gerne über unser Online-Formular erledigen. 

Die notwendigen Nachweise variieren je nach Dokument. Im geführten Prozess des Online-Formulars werden Sie aufgefordert, Nachweise einzureichen, sobald dies notwendig ist. Anbei ein Überblick für die wichtigsten Unterlagen:

Grundbuchauszug: Wenn Sie nicht Eigentümer sind, ist ein berechtigtes Interesse notwendig, da das Grundbuch kein öffentliches Register ist. Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise Rechteinhaber im Grundbuch, Bevollmächtigte, Gläubiger und weitere Gruppen. Als Faustregel gilt: Sind Sie im Grundbuch namentlich vermerkt, ist in der Regel kein gesonderter Nachweis notwendig. Sind Sie vom Eigentümer bevollmächtigt oder haben ein anderweitiges legitimes Interesse an den Informationen, so ist ein Nachweis erforderlich.

Liegenschaftskarte: Sie benötigen keinen gesonderten Nachweis, die Liegenschafts- bzw. Flurkarte ist für jedermann frei verfügbar.

Teilungserklärung: Die Teilungserklärung kann in der Regel vom Eigentümer und von den vom Eigentümer bevollmächtigten Personen angefordert werden.
Grundbuchauszüge werden per Post versandt. Von der Anforderung bis zum Eintreffen bei Ihnen dauert es ca. 7-14 Tage. Im Zuge der Grundsteuerreform kommt es vereinzelt zu Überlastungen der bearbeitenden Stellen, was eine längere Bearbeitungszeit zur Folge hat.

Flurkarten/Liegenschaftskarten werden i.d.R. auch per E-Mail versandt und treffen in der Regel innerhalb von 3-10 Tagen bei Ihnen ein. Eine Garantie können wir hierfür jedoch nicht übernehmen.

Alle anderen Unterlagen treffen in der Regel nach 7-30 Tagen bei Ihnen ein. Gerne erinnern wir die bearbeitenden Stellen an Ihre Anforderung, wenn Sie uns mitteilen, dass nach Ablauf dieser Fristen nichts bei Ihnen angekommen ist.
Eine Beglaubigung benötigen Sie in der Regel nur dann, wenn Sie den Auszug als Nachweis für etwas anderes einreichen müssen, Sie also darum gebeten wurden, einen Grundbuchauszug einzureichen. Benötigen Sie den Auszug lediglich, um daraus bestimmte Informationen zu entnehmen oder um Ihre Unterlagen zu aktualisieren, benötigen Sie keine Beglaubigung.
Wir bieten zum Thema Grundsteuerreform ein E-Book mit ausführlichen Hilfestellungen an, welches Sie im Paket mit einem Grundbuchauszugsservice erwerben können. In der Regel ist es möglich, die Erklärung mit diesen und auch mit frei verfügbaren Informationen selbst zu erledigen.